Mittwoch, November 13, 2024

Akkreditierung

So können Sie sich akkreditieren: 

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit einer Kopie Ihres gültigen Presseausweises oder einen offiziellen Redaktionsauftrag an presse@stpatricksday.de.

Sie erhalten im Anschluss weitere Informationen von uns! Eine Vor-Ort-Akkreditierung ist nur in Ausnahmefällen möglich!

Journalisten (Print/Hörfunk/TV) und Fotografen benötigen für ihre Akkreditierung einen der folgenden Nachweise:

  • Presseausweis eines journalistischen Fachverbandes
  • Einen auf die Veranstaltung bezogenen Auftrag einer Redaktion (Originalbriefkopf, keine Kopie) oder eine Legitimation durch namentlich gekennzeichnete Pressebelege. Diese dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
  • Ein aktuelles Impressum, in dem sie als Redakteure, Fotografen, ständige Mitarbeiter oder Autoren namentlich aufgeführt sind.

Mitglieder von Internet-Redaktionen, Influencer und Content Creators werden nur gegen Vorlage eines anerkannten Presseausweises offiziell akkreditiert. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, vom Straßenrand aus und vor den Bühnen Eindrücke zu sammeln, zu fotografieren und zu filmen. 

Weitere Personen, die sich akkreditieren können: 

  • Personen, die nachweisen können, dass sie für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit einer Behörde oder Institution tätig sind. 
  • Alle ausländischen Pressevertreter (Wohnort außerhalb Deutschlands), die ihre Zugehörigkeit zur Presse dokumentieren können, z. B. durch den offiziellen Presseausweis des jeweiligen Landes.
  • Ausländische Pressevertreter mit Wohnsitz in Deutschland werden gegen Vorlage des in Deutschland gültigen Ausweises (s. o.) akkreditiert.

Volontäre, Aushilfen und Pflichtpraktikanten werden nur gegen Vorlage eines gültigen Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages akkreditiert, aus dem hervorgeht, dass die journalistische Tätigkeit Hauptzweck der Ausbildung beziehungsweise Anstellung ist.

Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht!